
Haftung von Minderjährigen für die Verursachung eines Schadens, soweit sie deliktsfähig sind. Verursachen Minderjährige (unter 18 Jahre) einen Schaden, kommt sowohl eine Haftung des Aufsichtspflichtigen als auch eine Haftung des Kindes selbst in Betracht. Für Minderjä...
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